Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) für das Jahr 2021; hier:Verkaufsoffener Sonntag - 12.12.21 - 3. Advent