Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Seehafen Teichland" im Ortsteil Neuendorf und somit Billigung der 1. Änderung Entwurf und Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) sow