Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt:

-       den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Änderung Entwurf Juli 2020 sowie seine Begründung.

-       die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufzufordern.

-       für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

-       die Beauftragung des Amtes Peitz, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend

 

 


Der B-Plan Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie der Grünordnungsplan wurde den Gemeindevertretern mit der Einladung zugestellt.

 

Herr Stevens

stellt den Anwesenden noch einmal kurz die inhaltlichen Änderungen vor.

 

Frau Schuppan:

Die ausgewiesenen Flächen für Wohnbereich entsprechen ca. 60 WE (je nach Größe) bzw. ca. 23-24 Wohnhäusern. Die Ferienhausgebiete bieten Platz für ca. 250 FeWo-Einheiten.

 

Hinweis Herr H. Geissler:

Die Anbindung der Landesstraße (nördlich) sollte im Plan dargestellt werden !

 

Frau Grimm:

Der Untersuchungsraum des Grünordnungsplanes geht über den Geltungsbereich des B-Planes hinaus. Im Innenverhältnis 25m und im Außenverhältnis 100m. Der Untersuchungsrahmen aus 2014 wurde noch einmal neu geprüft.

 

Der besondere Artenschutz ist zwingend umzusetzen.

 

Insgesamt sind 8 Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen (5 Ausgleichsmaßnahmen und 3 Ersatzmaßnahmen). Die Maßnahmen sind jeweils einzelnen Baufeldern zugeordnet. Sofern Vorhaben aus einzelnen Baufeldern nicht durchgeführt werden, sind auch die entsprechenden Kompensationen nicht erforderlich.

Der gesamte B-Plan Bereich ist ca. 20,9ha groß, davon sind ca. 12ha Waldfläche. Zur Kompensation der Waldflächen müssen auch externe Waldersatzflächen genutzt werden. 

 

Herr Stevens:

Folgender Zeitplan ist vorgesehen.

-nach Beschlussfassung Beteiligung der Träger öffentIicher Belange

-Ende 2020 Beteiligung der Öffentlichkeit

-Februar 2021 Satzungsbeschluss

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   10

 

Abstimmung   9 - JA- Stimmen   1 - NEIN-Stimmen   0 -Enthaltungen