Sitzung: 11.08.2020 Gemeindevertretung Teichland/Gatojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Tei/BA/040/2020
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt:
- den
Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Änderung Entwurf Juli 2020 sowie seine
Begründung.
- die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf und der
Begründung aufzufordern.
- für die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf des
Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- die
Beauftragung des Amtes Peitz, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 sowie
die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bemerkung:
Aufgrund des
§ 22 BbgKVerf waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend
Der B-Plan Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie der Grünordnungsplan wurde den Gemeindevertretern mit der Einladung zugestellt.
Herr Stevens
stellt den Anwesenden noch einmal kurz die inhaltlichen Änderungen vor.
Frau Schuppan:
Die ausgewiesenen Flächen für Wohnbereich entsprechen ca. 60 WE (je nach Größe) bzw. ca. 23-24 Wohnhäusern. Die Ferienhausgebiete bieten Platz für ca. 250 FeWo-Einheiten.
Hinweis Herr H. Geissler:
Die Anbindung der Landesstraße (nördlich) sollte im Plan dargestellt werden !
Frau Grimm:
Der Untersuchungsraum des Grünordnungsplanes geht über den Geltungsbereich des B-Planes hinaus. Im Innenverhältnis 25m und im Außenverhältnis 100m. Der Untersuchungsrahmen aus 2014 wurde noch einmal neu geprüft.
Der besondere Artenschutz ist zwingend umzusetzen.
Insgesamt sind 8 Kompensationsmaßnahmen ausgewiesen (5 Ausgleichsmaßnahmen und 3 Ersatzmaßnahmen). Die Maßnahmen sind jeweils einzelnen Baufeldern zugeordnet. Sofern Vorhaben aus einzelnen Baufeldern nicht durchgeführt werden, sind auch die entsprechenden Kompensationen nicht erforderlich.
Der gesamte B-Plan Bereich ist ca. 20,9ha groß, davon sind ca. 12ha Waldfläche. Zur Kompensation der Waldflächen müssen auch externe Waldersatzflächen genutzt werden.
Herr Stevens:
Folgender Zeitplan ist vorgesehen.
-nach Beschlussfassung Beteiligung der Träger öffentIicher Belange
-Ende 2020 Beteiligung der Öffentlichkeit
-Februar 2021 Satzungsbeschluss
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11
Davon anwesend: 10
Abstimmung 9 - JA- Stimmen 1 - NEIN-Stimmen 0 -Enthaltungen