Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland hat auf ihrer
Sitzung am 05. November 2013 die Aufstellung des
Bebauungsplanes "Seehafen Teichland“, Ortsteil Neuendorf beschlossen
(Beschluss Nr. Tei/BA/220/2013).
Ziel des Planverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung
des künftigen Sportboothafens, der umliegenden Flächen bzw. Baugebiete sowie
deren technische und verkehrliche Erschließung am nördlichen Rande des
künftigen Cottbuser Ostsees. Der Geltungsbereich umfasst in der aktuellen
Fassung des Bebauungsplanes (Entwurf) eine Fläche von ca. 20,9 ha (siehe
Lageplan, Anlage).
Die Flächen des künftigen Hafens liegen im Bereich des durch
Bergrecht gesicherten Tagebaus „Cottbus Nord“, dessen Förderbetrieb im Jahre
2018 beendet wurde. Der Abschlussbetriebsplan vom 22.06.2004 mit Zulassung vom
08.10.2012 liegt vor.
Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine geordnete
städtebauliche Entwicklung innerhalb des Geltungsbereiches eingeleitet und eine
Grundlage für eine eindeutige planungsrechtliche Beurteilung der Flächen und
ihrer Nutzung geschaffen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
erstellt. Der Umweltbericht wird als selbständiger Bestandteil in die
Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen. Im Rahmen des Bebauungsplanes wurde
ein verkehrsplanerischer Fachbeitrag erstellt, um verkehrliche Belange in dem
Planungsverfahren zu überprüfen und einzuarbeiten.
Im Frühjahr 2019 wurde auf der Grundlage einer
Wirtschaftlichkeitsprüfung ein neuer Entwurf für einen verkleinerten Hafen
durch die beauftragten Fachingenieure erstellt. Dieser Entwurf bildete die
Grundlage für eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für die
landseitige Entwicklung um das Hafenbecken. Das städtebauliche Strukturkonzept
stellt wiederum die Grundlage für den angepassten Bebauungsplan (Entwurf) in
der Fassung vom Juli 2020 dar.
Der Bebauungsplan wurde aus dem seit 2012 rechtkräftigen
Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Teichland entwickelt. Da die neue
Planung von den Festsetzungen des FNP abweicht, ist dieser im Parallelverfahren
zu ändern.
Neben dem Bebauungsplan (Entwurf), bestehend aus der
Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem
Umweltbericht, liegt der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan vor.
Das
Bauamt, Amt Peitz wird beauftragt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagenverzeichnis:
Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf Juli 2020, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt:
- den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“
- Änderung Entwurf Juli 2020 sowie seine Begründung.
- die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und zur Abgabe
einer Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufzufordern.
- für die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und
den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
-
die
Beauftragung des Amtes Peitz, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 sowie
die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf
waren keine/ folgende Gemeindevertreter … von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
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Folgekosten:
ja/nein |
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Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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