Betreff
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Seehafen Teichland" im Ortsteil Neuendorf und Billigung der Änderung des Entwurfes und Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
Vorlage
Tei/BA/040/2020
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland hat auf ihrer Sitzung am 05. November 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Seehafen Teichland“, Ortsteil Neuendorf beschlossen (Beschluss Nr. Tei/BA/220/2013).

Ziel des Planverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung des künftigen Sportboothafens, der umliegenden Flächen bzw. Baugebiete sowie deren technische und verkehrliche Erschließung am nördlichen Rande des künftigen Cottbuser Ostsees. Der Geltungsbereich umfasst in der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes (Entwurf) eine Fläche von ca. 20,9 ha (siehe Lageplan, Anlage).

Die Flächen des künftigen Hafens liegen im Bereich des durch Bergrecht gesicherten Tagebaus „Cottbus Nord“, dessen Förderbetrieb im Jahre 2018 beendet wurde. Der Abschlussbetriebsplan vom 22.06.2004 mit Zulassung vom 08.10.2012 liegt vor.

Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Geltungsbereiches eingeleitet und eine Grundlage für eine eindeutige planungsrechtliche Beurteilung der Flächen und ihrer Nutzung geschaffen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird als selbständiger Bestandteil in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen. Im Rahmen des Bebauungsplanes wurde ein verkehrsplanerischer Fachbeitrag erstellt, um verkehrliche Belange in dem Planungsverfahren zu überprüfen und einzuarbeiten.

Im Frühjahr 2019 wurde auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ein neuer Entwurf für einen verkleinerten Hafen durch die beauftragten Fachingenieure erstellt. Dieser Entwurf bildete die Grundlage für eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für die landseitige Entwicklung um das Hafenbecken. Das städtebauliche Strukturkonzept stellt wiederum die Grundlage für den angepassten Bebauungsplan (Entwurf) in der Fassung vom Juli 2020 dar.

Der Bebauungsplan wurde aus dem seit 2012 rechtkräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Teichland entwickelt. Da die neue Planung von den Festsetzungen des FNP abweicht, ist dieser im Parallelverfahren zu ändern.

Neben dem Bebauungsplan (Entwurf), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, liegt der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan vor.

 

Das Bauamt, Amt Peitz wird beauftragt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Anlagenverzeichnis:

Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf Juli 2020, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt:

-       den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Änderung Entwurf Juli 2020 sowie seine Begründung.

-       die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufzufordern.

-       für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

-       die Beauftragung des Amtes Peitz, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine/ folgende Gemeindevertreter … von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung