Sachdarstellung:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Dorfstraße“ in der Gemeinde Drachhausen /Hochoza wurde das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf wurde durchgeführt.
Unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses kann der Planentwurf nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Der Plan in seiner Fassung vom Februar 2022 liegt der Anlage bei.
Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung Fassung Februar 2022
Begründung
Beschlussvorschlag:
Die zum Entwurf des Bebauungsplanes “An der Dorfstraße“ während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft, abgewogen und entsprechend berücksichtigt.
Die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza beschließt den Bebauungsplan „An der Dorfstraße“ (Fassung Februar 2022) gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Das Amt Peitz reicht die Satzung zur Genehmigung gemäß § 10 BauGB beim Landkreis Spree-Neiße als Verwaltungsbehörde ein.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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