Sachdarstellung:
Dem Amt Peitz liegt mit Schreiben des Landkreises Spree-Neiße vom 02.07.2014 ein Antrag auf Baugenehmigung zur Herstellung des Einvernehmens vor.
Die Frist endet am 02.09.2014.
Vorhaben: Errichtung einer Lärmschutzwand an der Juri-Gagarin-Straße
Baugrundstück: Finkenweg 1 in Peitz
Flurstück 436 der Flur 5 in der Gemarkung Peitz
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan „Finken-weg“, die am 28.08.2002 in Kraft getreten ist. Zu Grundstückseinfriedungen sind in der Satzung keine Festsetzungen getroffen.
Es ist geplant, den in der Anlage dargestellten Teil der Einfriedung als eine 2,40 m hohe Mauer aus Pflanzsteinen zu errichten, die einen gewissen Lärmschutz gegenüber der Juri-Gagarin-Straße übernehmen soll.
Gemäß Brandenburgische Bauordnung wäre die Errichtung einer 1,50 m hohen Einfriedung als Mauer genehmigungsfrei. Da die Juri-Gagarin-Straße ca. 0,80 m über dem Niveau des Grundstücks Finkenweg 1 verläuft, würde eine genehmigungsfreie Einfriedung kaum einen schallschutztechnischen Effekt bringen.
Die Zustimmung der Eigentümer des Nachbargrundstücks (Flurstück 418) liegt vor. Dieses westlich angrenzende Flurstück ist im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Es wird zurzeit als private Grünfläche genutzt.
Der Hauptausschuss wird gebeten, sich zum vorliegenden Bauantrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Auszug aus dem B-Plan „Finkenweg“
Übersichtsplan
Lageplan
Ansicht
Pflanzstein-System
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz stimmt der Errichtung einer Lärmschutzwand an der Juri-Gagarin-Straße (auf dem Grundstück Finkenweg 1) in Peitz zu.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:
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Finanzielle Auswirkungen auf den
investiven Finanzhaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |