Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz beschließt den Vorentwurf (Planungsstand April 2014)des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“ und erteilt sein Einvernehmen zur Planung.

Eigene planungsrechtliche Belange der Stadt Peitz sind durch diesen B-Plan nicht betroffen.






Herr Exler informiert, dass die Gemeinde Teichland in der Sitzung am 13.05.2014 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“ (Planungsstand April 2014) beschlossen und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange freigegeben hat.


Ziel des Planverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung des künftigen Sportboothafens, der umliegenden Flächen bzw. Baugebiete sowie deren technische und verkehrliche Erschließung am nördlichen Rand des künftigen Cottbuse Ostsees, in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Neuendorf.

Ab 2018 soll mit der Flutung des Tagebaugebietes begonnen werden.















Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …8…


Abstimmung ……8… JA- Stimmen ……0.. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen