Sachdarstellung:
Der Gemeinde
Teichland liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf
dem Grundstück am Wiesenweg in Maust (Flur 2, Flurstück 386/1) vor.
Das Grundstück, auf
dem das Wohnhaus errichtet werden soll, liegt außerhalb des Geltungsbereiches
der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Ortsteil Maust und ist
planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Zulässigkeit des
Bauvorhabens ist somit nach § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zu
beurteilen.
Danach können
Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn
- ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
- die Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden und
- die Erschließung
gesichert ist.
Das Grundstück liegt
im Landschaftsschutzgebiet „Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben“. Die
Erschließung des Grundstücks kann gesichert werden.
Die
Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Übersichts- und Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Maust, Flur 2, Flurstück 386/1 herzustellen*/ nicht herzustellen mit folgender Begründung* …
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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