Sachdarstellung:
Durch Elke und Jens-Jörg Siech wurde der Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Mauster Dorfstraße 22 in 03185 Teichland, OT Maust gestellt.
Es wird die Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust hinsichtlich der Dachneigung beantragt. Laut Satzung sind die Dächer von Haupt- und Nebengebäuden als Satteldächer mit symmetrischer Neigung von 35 – 48° auszubilden.
Für das Bauvorhaben ist ein Satteldach geplant, die Dachneigung soll jedoch 25 ° betragen.
Begründung siehe Pkt. 7 des Antragsformulars.
Die Antragsteller bitten die Gemeindevertretung um ihr Einvernehmen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag
Ansichten, Schnitt, Lageplan, Flurkarte
Auszug aus der Gestaltungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, der Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust betreffend § 3 Abs. 1 „Dächer“ bei dem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Mauster Dorfstraße 22 in 03185 Teichland, OT Maust (Gemarkung Maust, Flur 2, Flurstück 28/2) das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gebäude kann mit einem Satteldach, Dachneigung 25 ° errichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |