Sachdarstellung:
Die Gemeinde Teichland hat in öffentlicher Sitzung am 31.08.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Teilflächen der Flurstücke 444 und 446 der Flur 2, Gemarkung Maust beschlossen.
Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für den Umbau/die Erweiterung des bereits bestehenden Tischlereibetriebes.
Nähere Erläuterungen zum Vorhaben können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Gemäß § 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Die Stadt Peitz ist als benachbarte Gemeinde im Planaufstellungsverfahren zu beteiligen und wird um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung mit (Aufgabe/Ziel, Grundlagen, Planungskonzept, Festsetzungen, Übersichtsplan)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz beschließt, dem Planentwurf (Stand: Jan. 2011) des Bebauungsplanes „ZASOwk GmbH“ für den Umbau/die Erweiterung eines Tischlereibetriebes in der Gemeinde Teichland, OT Maust das Einvernehmen zu erteilen.
Eigene planungsrechtliche Belange sind durch diesen B-Plan nicht betroffen
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |