Sachdarstellung:
Der Gemeinde Heinersbrück liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück an der Briesniger Straße (Gemarkung Heinersbrück, Flur 2, Flurstück 47/3) vor.
Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist nach § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen.
Danach können Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn
- ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
- die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden und
- die Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück liegt nicht in einem Schutzgebiet.
Die Erschließung des Grundstücks ist gegeben.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zur vorliegenden Bauvoranfrage zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
1_Übersichtsplan
2_Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück an der Briesniger Straße (Gemarkung Heinersbrück, Flur 2, Flurstück 47/3) herzustellen/ nicht herzustellen mit folgender Begründung …(*)
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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