Sachdarstellung:
Der Gemeinde Heinersbrück liegt der Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Bungalow zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Dorfstraße 39 b (Gemarkung Grötsch,
Flur 1, Flurstück 299) vor.
Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist nach § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen.
Danach können Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn
- ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
- die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden und
- die Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück liegt nicht in einem Schutzgebiet.
Die Erschließung des Grundstücks ist gegeben.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zur vorliegenden Bauvoranfrage zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
1_Übersichtsplan
2_Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Bungalow zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Dorfstraße 39 b (Gemarkung Grötsch, Flur 1, Flurstück 299) herzustellen/
nicht herzustellen mit folgender Begründung …(*)
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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