Betreff
Beschluss über den 2. Entwurf und die Offenlage des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde" der Gemeinde Jänschwalde/Janšojce in der Fassung Juni 2021
Vorlage
Jae/BA/088/2021
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

 

Siehe Sachdarstellungen zu den Beschlüssen Nr. Jae/BA/027/2020 vom 05.03.2020, Nr. Jae/BA/033/2020 vom 04.06.2020, Nr. Jae/BA/052/2020 vom 24.09.2020 und Nr. Jae/BA/058/2020 vom 03.12.2020.

 

Nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes vom 02.07.2020 bis einschließlich 04.08.2020 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form der Offenlage des Entwurfes des B-Planes in der Fassung November 2020 vom 06.01.2021 bis einschließlich 09.02.2021statt. 

Eingegangene Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen wurden im vorliegenden 2. Entwurf berücksichtigt.

Der erarbeitete Planentwurf wird in der Gemeindevertretersitzung am 10.06.2021 vorgestellt und erläutert. Zu dieser Sitzung sind auch die Ortsbeiräte Jänschwalde-Dorf, Jänschwalde-Ost, Drewitz und Grießen eingeladen. 

Vorliegende umweltrelevante Fachbeiträge und Gutachten wurden jedem Ortsbeiratsmitglied und Gemeindevertreter zur Kenntnis gegeben und diese werden gemeinsam mit den umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht den Entwurfsunterlagen (Fassung Juni 2021) während der Auslegungsfrist beigefügt.

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

2. B-Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht

sowie umweltrelevante Fachbeiträge und Gutachten (nach Bedarf)

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce beschließt den 2. Entwurf des Bebauungs-planes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung vom Juni 2021.

Der 2. Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB  (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                         nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung