Sachdarstellung:
Die Firma Erides GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Gründer, Zittauer Straße 2 - 3 in 03046 Cottbus plant die Erweiterung der Lagerhalle II für das Stuhlkontor (Kapazitätserweiterung für die Zwischenlagerung von Halbfertigerzeugnissen). Um dafür die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich.
Gemäß § 12 BauGB ist der Vorhabenträger verpflichtet, die Erschließung und die Baumaßnahmen - wie sie sich aus der genehmigten Planung ergeben - sowie die Grünanlagen gemäß Grünordnungsplan innerhalb einer bestimmten Frist fertigzustellen.
Der vorliegende Vertragsnachtrag wurde mit dem Vorhabenträger abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Vertragsentwurf
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag „Stuhlkontor, Hauptstraße 34b“ in Heinersbrück gemäß Anlage zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |