Betreff
2. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag für das Vorhaben "Stuhlkontor, Hauptstraße 34b" in Heinersbrück
Vorlage
Hei/BA/038/2011
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:



Die Firma Erides GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Gründer, Zittauer Straße 2 - 3 in 03046 Cottbus plant die Erweiterung der Lagerhalle II für das Stuhlkontor (Kapazitätserweiterung für die Zwischenlagerung von Halbfertigerzeugnissen). Um dafür die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich.

Gemäß § 12 BauGB ist der Vorhabenträger verpflichtet, die Erschließung und die Baumaßnahmen - wie sie sich aus der genehmigten Planung ergeben - sowie die Grünanlagen gemäß Grünordnungsplan innerhalb einer bestimmten Frist fertigzustellen.

Der vorliegende Vertragsnachtrag wurde mit dem Vorhabenträger abgestimmt.

Anlagenverzeichnis:

Vertragsentwurf



Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag „Stuhlkontor, Hauptstraße 34b“ in Heinersbrück gemäß Anlage zuzustimmen.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung