Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan für das Grundstück in der Gemarkung Jänschwalde, Flur 3, Flurstück 483 zu ändern (1. Änderung).
Initiator der Änderung der Planung ist Herr Hein Dabo, der damit die Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung für sein Vorhaben Errichtung eines Wohnhauses schaffen will. Das geplante Vorhaben weicht von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungs- planes erheblich ab.
Auf der Grundlage des § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) „Städtebaulicher Vertrag“ kann die Gemeinde einem Vorhabenträger die Erarbeitung eines Bebauungsplanes auf dessen Kosten übertragen. Im vorliegenden Vertragsentwurf wird insbesondere auf Inhalt, Umfang und Zielstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes eingegangen, das Plangebiet und die Kostenübernahme werden festgelegt.
Die Gemeindevertretung Jänschwalde wird um Zustimmung zum vorliegenden Vertragsentwurf gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Vertragsentwurf städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den städtebaulichen Vertrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück in der Gemarkung Jänschwalde,
Flur 3, Flurstück 483.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |