Sachdarstellung:
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen/fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Wegen der engen Verbindung zum Haushaltsplan, und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts, bedarf es bis zum Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs bei der Aufstellung der Haushaltssatzung einer Beschlussfassung über das HSK.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Turnow-Preilack für das Haushaltsjahr 2017 weist einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im HSK ein negatives Ergebnis in Höhe von 297,4 T€ aus.
Im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes ist das Zieljahr 2030 zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches geplant worden.
Mit dem HSK wird der überragende Konsolidierungswille der Gemeinde Turnow-Preilack nachgewiesen. Unter anderem ist die Erhöhung der Grundsteuer A und B vorgesehen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept 2017
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2017. Der Haushaltsausgleich soll im Jahr 2030 erreicht werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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