Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Das negative ordentliche Ergebnis 2015 in Höhe von 388,0 TEUR kann durch den voraussichtlichen Rücklagenbestand gedeckt werden.
Der Hauptausschuss Peitz hat auf seiner Sitzung am 09.02.2015 den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 beraten und keine Änderungen festgelegt. Für die Stadtverordnetenversammlung wird eine zweite Lesung zum Haushalt mit anschließender Beschlussfassung empfohlen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2015, Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |