Sachdarstellung:
Die Firma ERIDES GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Gründer, Zittauer Straße 2 - 3 in 03046 Cottbus plant die Errichtung eines neuen Betriebsstandortes auf dem Grundstück Peitzer Straße 16 (Flurstücke 35/4, 35/5 und 36/2 der Flur 6 in der Gemarkung Heinersbrück).
Schwerpunkte sind die Errichtung eines Büro- und Ausstellungsgebäudes, einer Versandhalle und eines Wohngebäudes für den Betriebsinhaber oder einen Betriebsangehörigen. Firmenziel ist die gesamte Verlagerung des Betriebsstandortes in die Gemeinde Heinersbrück.
Um dafür die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
Gemäß § 12 BauGB ist der Vorhabenträger verpflichtet, die Erschließung und die Baumaßnahmen - wie sie sich aus der genehmigten Planung ergeben - sowie die Grünanlagen gemäß Grünordnungsplan innerhalb einer bestimmten Frist fertigzustellen.
Der vorliegende Entwurf des Durchführungsvertrages (Anlage) wurde mit dem Vorhabenträger abgestimmt.
Der Städtebauliche Vertrag ist vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan abzuschließen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf des Städtebaulichen Vertrages (Stand: 13.01.2015)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem städtebaulichen Vertrag „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16 in Heinersbrück“ gemäß Anlage zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven
Finanzhaushalt: |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |