Sachdarstellung:
Der Stadt Peitz werden für die Sanierung des Historischen Altstadtkerns aus derzeitiger Sicht in den Jahren 2015 - 2017 Fördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 1.283.000 € zzgl. der Einnahmen im Sanierungsgebiet (u.a. Ausgleichsbeträge) zur Verfügung stehen. Diese Fördermittel sind mit einem kommunalen Mitleistungsanteil in Höhe von 320.750 € zu ergänzen.
Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie sind die für die Förderung vorgesehenen Einzel-vorhaben für einen Drei-Jahres-Zeitraum in einem Umsetzungsplan darzustellen.
Der Umsetzungsplan enthält sowohl die bereits begonnenen Vorhaben, die bis 2014 noch nicht vollständig abgerechnet sind, als auch Vorhaben, die bis 2017 begonnen werden können.
Die geplanten Einzelvorhaben sind hier in der Gesamtsumme etwas höher untersetzt. Durch Verzögerungen im Baufortschritt und bei Schlussrechnungsprüfungen ergeben sich er-fahrungsgemäß Verschiebungen innerhalb der Vorhaben. Die Ansätze sind dann in der Gesamtmaßnahme entsprechend auszugleichen.
Der Umsetzungsplan ist in der vorliegenden Form mit dem Fördergeber vorabgestimmt.
Die Städtebauförderungsmittel (Bund/ Land/ Kommune) in Höhe von (1.283.000 + 320.750 =) 1.603.750 € ordnen sich wie folgt zu.
Ergebnishaushalt: 145.000 € (Eigenanteil Stadt: 29.000 €)
für die Fördergegenstände B.1 (Untersuchungen, Gutachten)
und B.2 (Öffentlichkeitsarbeit, Honorar für die Sanierungs-
beauftragte)
Finanzhaushalt: 1.458.750 € (Eigenanteil Stadt: 291.750 €)
für die Fördergegenstände B.3 (Gebäudesanierung), B.4
Grunderwerb, Abrissmaßnahmen) und B.5 (Straßen-
sanierung, Gestaltung von Freiflächen)
Der Umsetzungsplan wurde mit dem Hauptausschuss in der Sitzung am 21.07.2014 beraten.
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Umsetzungsplan mit folgender Maßgabe zu beschließen.
Voraussetzung ist, dass die Stadt Peitz den erforderlichen kommunalen Mitleistungsanteil in den Haushaltsplänen 2015 - 2017 darstellen kann
Es ist jährlich eine Prioritätenliste zu erstellen und mit dem Bau-, Verkehrs- und Umwelt-ausschuss zu beraten. Die Umsetzung der Fördervorhaben wird in Verbindung mit der Aufstellung der Haushaltspläne beschlossen.
Anlagenverzeichnis:
Umsetzungsplan 2014 - 2017 (Stand: Juni 2014)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz bestätigt den Umsetzungsplan 2015 - 2017 für das Sanierungsgebiet Historischer Altstadtkern.
Die Umsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Peitz den kommunalen Mitleistungsanteil in den Haushaltsplänen 2015 - 2017 dar-stellen kann.
Die Fördervorhaben sind jährlich separat zu beschließen. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, zur Haushaltsdiskussion eine Prioritätenliste zu erarbeiten und diese mit dem Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss abzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:
ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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51101.2001 |
2602 |
AW (80% Förderung) |
2015-2017 |
145.000 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den
investiven Finanzhaushalt: ja/ |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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51101.2001 |
51101.01 |
AZ (80% Förderung) |
2015-2017 |
1.458.750 |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |