Sachdarstellung:
Die Gemeinde Teichland hat in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2014 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“ (Planungsstand April 2014) beschlossen und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Ziel des Planverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung des künftigen Sportboothafens,
der umliegenden Flächen bzw. Baugebiete sowie deren technische und verkehrliche Erschließung am nördlichen Rand des künftigen Cottbuser Ostsees, in der Gemeinde Teichland, Ortsteil Neuendorf.
Nähere Erläuterungen zum Vorhaben können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Gemäß BauGB § 2 Abs.2 sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Die gemeinde Jänschwalde ist als benachbarte Gemeinde im Planaufstellungsverfahren zu beteiligen und erhält die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Anlagenverzeichnis:
Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ Begründung mit Umweltbericht vom April 2014
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Vorentwurf (Planungsstand April 2014) des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“ und erteilt Ihr Einvernehmen zur Planung.
Eigene planungsrechtliche Belange der Gemeinde Jänschwalde sind durch diesen B-Plan nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |