Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2013 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Die Änderungen aus der Lesung vom 10.12.12 wurden in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.
Die Absenkung des Hebesatzes der Amtsumlage von 34,5% auf 33,9% bezogen auf die Umlagegrundlage der Orientierungsdaten vom 10.09.2012 bewirkt für die Amtsgemeinden eine Entlastung in Höhe von 79,2 TEUR.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |