Betreff
Beschluss zur Neufassung des Städtebaulichen Vertrags über die Erschließung des Bebauungsplangebiets „Wohnbebauung am Hammergraben“ in Peitz
Vorlage
SP/BA/286/2023
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

 

Der Städtebauliche Vertrag über die Erschließung des Bebauungsplangebiets

„Wohnbebauung am Hammergraben“ in Peitz wurde verfahrensgemäß am 13.09.2018 geschlossen. Der Vertrag ist Bestandteil der Verfahrensakte zum Bebauungsplan, der am 24.04.2019 in Kraft getreten ist.

Mit der Verlegung des Wendehammers wurde ein Änderungsverfahren durchgeführt. Die Änderungssatzung trat am 25.11.2020 in Kraft.

Im Jahr 2022 erfolgte ein Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat vertragsgemäß die Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag übernommen. Aus diesem Grund wurde am 15.03.2022 ein Überleitungsvertrag geschlossen (als Geschäft der laufenden Verwaltung).

 

Im BVUA am 03.11.2022 wurde zum Sachverhalt umfassend diskutiert und die Beschlussfassung des bereits im Jahr 2022 geschlossenen Überleitungsvertrags der Erschließungsträger durch die SVV gefordert. Gleichfalls sollten klarstellendere Formulierungen zu den durch die Stadt Peitz nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu übernehmenden öffentlichen Erschließungsanlagen gefunden und in den Vertrag eingearbeitet werden.

Unter Berücksichtigung der am 25.11.2020 in Kraft getretenen Änderungssatzung zur Verlegung des Wendehammers und der Aufgabenstellung aus dem BVUA vom 03.11.2022 hat die Verwaltung den Überleitungsvertrag zum Wechsel der Erschließungsträger in Verbindung mit einer Neufassung des Erschließungsvertrags in der Fassung vom 13.09.2018 überarbeitet und empfiehlt die Beschlussfassung.

 

Der BVUA wurde in der Sitzung am 09.02.2023 über die Verfahrensweise informiert.

Der neue Investor hat den Abänderungen zugestimmt.

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf zum Überleitungsvertrag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo beschließt den überarbeiteten Überleitungsvertrag zum Wechsel der Erschließungsträger in Verbindung mit einer Neufassung des Erschließungsvertrags in der Fassung vom 13.09.2018 gemäß Anlage.

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung