Sachdarstellung:
In der
Gesellschafterversammlung der WBVG am 29.06.2022 wurde über das Objekt Peitz,
Mittelstraße 16 diskutiert. Es handelt sich um ein mehrgeschossiges
Wohngebäude, welches sich im Eigentum der WBVG befindet. Das Gebäude ist
leerstehend und unsaniert.
Durch den
Geschäftsführer Herrn Schneider wurde ausgeführt, dass eine umfangreiche
Sanierung durch das Unternehmen finanziell nicht zu realisieren ist.
Im Ergebnis wurde
beschlossen, das Objekt zu veräußern, um für die Sanierung die Mittel aus der
Städtebausanierung noch nutzen zu können.
Gemäß § 8 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages bedürfen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über
die Veräußerung von im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Immobilien zu
ihrer Gültigkeit der Stimmen desjenigen Gesellschafters, in dessen
Rechtsträgerschaft oder Eigentum die zur Veräußerung anstehende Immobilie vor
Übergang in das Gesellschaftsvermögen gestanden hat.
Ich bitte um Positionierung der Stadtverordnetenversammlung.
Anlagenverzeichnis:
- Katasterauszug
- Fotos der Liegenschaft
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, der Veräußerung der Liegenschaft Mittelstraße 16 durch die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ mbH zu zustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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