Sachdarstellung:
Durch Frau Ilonka Poidomani wurde der Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses einschl. Garage auf dem Grundstück Mauster Dorfstraße 39 in 03185 Teichland, OT Maust gestellt.
Nachträglich wird die Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust hinsichtlich der Dachneigung und Dachform beantragt. Laut Satzung sind die Dächer von Haupt- und Nebengebäuden als Satteldächer mit symmetrischer Neigung von 35 – 48 ° auszubilden.
Für das Bauvorhaben ist ein Walmdach geplant, die Dachneigung soll 25 ° betragen.
Die Antragstellerin bittet die Gemeindevertretung um ihr Einvernehmen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag
Ansichten, Schnitt, Lageplan, Flurkarte
Auszug aus der Gestaltungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, der Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust betreffend § 3 Abs. 1 und 2 „Dächer“ bei dem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Mauster Dorfstraße 39 in 03185 Teichland, OT Maust (Gemarkung Maust, Flur 2, Flurstück 367/7) das Einvernehmen zu erteilen.
Die Gebäude können mit einem Walmdach, Dachneigung 25° errichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |