Betreff
Beschluss zum Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung in § 3 Abs. 1 und 2 "Dächer" der Gestaltungssatzung Maust
Vorlage
Tei/BA/103/2011
Art
Tischvorlage Teichland

Sachdarstellung:


Durch Frau Ilonka Poidomani wurde der Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses einschl. Garage auf dem Grundstück Mauster Dorfstraße 39 in 03185 Teichland, OT Maust gestellt.


Nachträglich wird die Zulassung einer Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust hinsichtlich der Dachneigung und Dachform beantragt. Laut Satzung sind die Dächer von Haupt- und Nebengebäuden als Satteldächer mit symmetrischer Neigung von 35 – 48 ° auszubilden.

Für das Bauvorhaben ist ein Walmdach geplant, die Dachneigung soll 25 ° betragen.


Die Antragstellerin bittet die Gemeindevertretung um ihr Einvernehmen.


Anlagenverzeichnis:


  • Antrag

  • Ansichten, Schnitt, Lageplan, Flurkarte

  • Auszug aus der Gestaltungssatzung


Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, der Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust betreffend § 3 Abs. 1 und 2 „Dächer“ bei dem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Mauster Dorfstraße 39 in 03185 Teichland, OT Maust (Gemarkung Maust, Flur 2, Flurstück 367/7) das Einvernehmen zu erteilen.

Die Gebäude können mit einem Walmdach, Dachneigung 25° errichtet werden.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung