Sachdarstellung:
Seit 2006 liegt der „Masterplan Cottbuser Ostsee“ infolge von Selbstbindungsbeschlüssen zur Umsetzung der Ziele zur Entwicklung des Cottbuser Ostsees als gemeinsame Arbeitsgrundlage der Gemeinden Teichland, Wiesengrund, Neuhausen/Spree sowie der Stadt Cottbus/Chóśebuz vor.
Die 1. Fortschreibung des Masterplans erfolgte mit entsprechenden Selbstbindungsbeschlüssen in den jeweiligen Gemeinden im IV. Quartal 2013
Die 2. Fortschreibung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der „Potenzialanalyse Cottbuser Ostsee“. Die Inhalte wurden in generalisierter Form in den Masterplan übernommen. Der Beschluss der 2. Fortschreibung des Masterplans erfolgte mit entsprechenden Selbstbindungsbeschlüssen in den jeweiligen Gemeinden im III./IV. Quartal 2016.
Zielstellung ist es, dass die drei Anrainergemeinden zur 3. Fortschreibung ebenfalls eine entsprechende Beschlusslage herbeiführen. Der Stadt Cottbus/Chóśebuz und damit auch dem Gemeinschaftsprojekt „Masterplan Cottbuser Ostsee“ wurden seit der 2. Fortschreibung u.a. durch das von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Strukturstärkungsgesetz zusätzliche Entwicklungsimpulse und Handlungsspielräume im Rahmen des Strukturwandels verliehen.
Die 3. Fortschreibung des „Masterplans Cottbuser Ostsee“ ist das Ergebnis der aufbauenden Weiterentwicklung der Ziele und bestehenden Teilprojekte sowie neu hinzugekommener Teilprojekte.
Mit der grundlegenden Überarbeitung der 2. hin zur 3. Fortschreibung wurden auch die technischen Voraussetzungen zur späteren WEB-basierten Einbindung und interaktiven Nutzung des Plans geschaffen. Es ist u.a. vorgesehen, den Masterplan auf den Internetseiten der Stadt Cottbus/Chóśebuz und der Ostsee-Homepage der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber ist beabsichtigt, das gewohnte Faltblatt in deutscher und englischer Version zur Verfügung zu stellen.
Alle wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Arbeitsschritte können der Anlage zur Beschlussvorlage entnommen werden.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung wurde unter Federführung des Fachbereiches Stadtentwicklung erarbeitet. Darin einbezogen wurden u.a. die Gemeinden Teichland
( Bürgermeister und AG Hafen ), Wiesengrund, Neuhausen/Spree, die Bauverwaltung in Forst/Lausitz, die Ortsbeiräte Willmersdorf, Merzdorf und Dissenchen/Schlichow .
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen sind in die vorliegende 3. Fortschreibung zum Masterplan (November 2021) weitestgehend eingeflossen. Die Stellungnahme der Gemeinde Teichland/Amt Peitz vom 20.09.2021 (liegt der Vorlage bei) wurde bis auf dem Punkt zur Ablehnung der - schwimmenden PV-Anlage - eingearbeitet.
Die Gemeindevertretung wird gebeten den „ Masterplan Cottbuser Ostsee“ - 3. Fortschreibung als langfristige Arbeitsgrundlage zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: „Masterplan Cottbuser Ostsee“ – 3. Fortschreibung (Stand November 2021)
Anlage 2: Änderungsübersicht (Datengrundlagen/Darstellungen/Inhalte) zur 3. Fortschreibung
Anlage 3: Vorlage der Stadt Cottbus ( IV-071/21)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den „Masterplan Cottbuser Ostsee“ - 3. Fortschreibung vom November 2021 als langfristige Arbeitsgrundlage mit folgender Einschränkung:
- die „schwimmende PV-Anlage“ wird grundsätzlich abgelehnt
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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(ET, AW)* |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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