Sachdarstellung:
Der Entwurf des Doppelhaushaltes für das Amt Peitz für 2022 & 2023 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf wird ein strukturelles Defizit für 2022 in Höhe von 1.560,3 TEUR und in 2023 von 1468,8 TEUR ausgewiesen. Damit ist ein Haushaltsaus-gleich nur mit Beanspruchung der Rücklage möglich, welche sich dadurch extrem reduziert und in 2024 voraussichtlich verbraucht ist.
Aus aktueller Sicht ist das Amt Peitz angehalten, die Haushaltsmittel sehr effizient ein-zusetzen und zusätzliche Einsparpotentiale aufzudecken, um auch im Finanzplanungszeit-raum den Haushaltsausgleich anstreben zu können.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsunterlagen lt. Inhaltsverzeichnis
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des Amtes Peitz empfiehlt die Beschluss-
fassung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022 & 2023 für die nächste Amtsausschusssitzung
- Lt. vorliegender Entwurfswerte der Haushaltsplanunterlagen
- Mit folgenden Änderungen:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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