Sachdarstellung:
Auf den Grundstücken
Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstücke 202, 204, 206, 351 und 352 ist der
Neubau von Einfamilienwohnhäusern geplant. Die Grundstücke liegen im
Geltungsbereich des seit 30.08.2001 rechtskräftigen Bebauungsplanes
"Muskauer Straße - Peitzer Straße".
Die Art und Lage der
geplanten Gebäude entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die
Erschließung ist gesichert Die Bauvorhaben können zugelassen werden.
Gemäß den textlichen
Festsetzungen sind im Plangebiet eingeschossige Gebäude mit einer
Dachneigung von 38°
bis 48° zulässig.
Geplant ist der Bau
von Wohngebäuden im Baustil von zweigeschossigen Stadtvillen mit einer
Dachneigung von 25°. Mit Antrag vom 12.08.2021 wurde daher für die Vorhaben eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Auf der Grundlage
des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von den Festsetzungen eines
Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden und
1. Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung
des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die
Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar ist.
Die Grundzüge der
Planung werden mit der beantragten Befreiung nicht berührt. Die Abweichung wäre
städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
1_Übersichtslageplan
2_Auszug aus dem B-Plan
3_Begründung des Antrages
4_Ansichten Musterhäuser
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Muskauer Straße - Peitzer Straße" in der Gemeinde Teichland, OT Neuendorf für das Vorhaben „Neubau von Einfamilienwohnhäusern“ auf den Grundstücken Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstücke 202, 204, 206, 351 und 352 zu Geschossigkeit und Dachneigung zuzustimmen.
Die Vorhaben können in diesem Fall als zweigeschossige Gebäude mit einer Dachneigung von 25° errichtet werden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
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Betrag
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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