Betreff
Beschluss zur Zustimmung zu einem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes "Muskauer Straße - Peitzer Straße" der Gemeinde Teichland, Ortsteil Neuendorf
Vorlage
Tei/BA/092/2021
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

Auf den Grundstücken Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstücke 202, 204, 206, 351 und 352 ist der Neubau von Einfamilienwohnhäusern geplant. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des seit 30.08.2001 rechtskräftigen Bebauungsplanes "Muskauer Straße - Peitzer Straße".

Die Art und Lage der geplanten Gebäude entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Erschließung ist gesichert Die Bauvorhaben können zugelassen werden.

 

Gemäß den textlichen Festsetzungen sind im Plangebiet eingeschossige Gebäude mit einer

Dachneigung von 38° bis 48° zulässig. 

Geplant ist der Bau von Wohngebäuden im Baustil von zweigeschossigen Stadtvillen mit einer Dachneigung von 25°. Mit Antrag vom 12.08.2021 wurde daher  für die Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

 

Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 

3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

 

Die Grundzüge der Planung werden mit der beantragten Befreiung nicht berührt. Die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.  

Anlagenverzeichnis:

1_Übersichtslageplan 

2_Auszug aus dem B-Plan 

3_Begründung des Antrages

4_Ansichten Musterhäuser

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Muskauer Straße - Peitzer Straße" in der Gemeinde Teichland, OT Neuendorf für das Vorhaben „Neubau von Einfamilienwohnhäusern“ auf den Grundstücken Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstücke 202, 204, 206, 351 und 352 zu Geschossigkeit und Dachneigung zuzustimmen. 

Die Vorhaben können in diesem Fall als zweigeschossige Gebäude mit einer Dachneigung von 25° errichtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung