Betreff
Abschluss der 1. Änderung zum Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Jänschwalde und dem Judoclub Kyoko Jänschwalde e.V. vom 19.06. / 25.06.2007 zum Objekt Haus der Generationen.
Vorlage
Jae/KÄ/084/2011
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Für die Nutzung von Räumen im Haus der Generationen, Eichenallee 51 in 03197 Jänschwalde / OT Jänschwalde Ost, besteht ein Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Jänschwalde und dem Judoclub Kyoko Jänschwalde e.V.. Der Vertrag wurde im Juni 2007 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Modalitäten zur Beteiligung des Judoclubs und weiterer Nutzer an den Betriebskosten sowie die Höhe der zu erwartenden Betriebskosten noch nicht absehbar. Aus diesem Grund sollte gemäß § 3 des Nutzungsvertrages die Abrechnung der Betriebskosten zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Daher wurde der Judoclub an den laufenden Betriebskosten wie Wartung, Heizung, Wasser und Abwasser bisher nicht beteiligt.



In Anbetracht der gespannten Haushaltslage der Gemeinde ist diese Verfahrensweise langfristig wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.



Es ist beabsichtigt, rückwirkend zum 01.01.2011, eine 1. Änderung zum Nutzungsvertrag vom 19.06. / 25.06.2007 zur Regelung der Umlage der anfallenden Betriebskosten abzuschließen.



Aufgrund der Besonderheiten des Nutzungsbereiches Judo (Größe und Höhe der Räume, Mindesttemperaturen für Training, gesetzlich vorgeschriebene Lüftungsanlage) ist es nicht möglich, eine gleichlautende Regelungen in Anlehnung des Vertrages für den Jugendverein zu treffen.



Es ist geplant, die „festen“ Kosten wie Wartungs- und Prüfungskosten durch die Gemeinde zu tragen. An den verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser / Abwasser / Wärme und Strom) wird sich die Gemeinde mit 50% beteiligen. Gemäß der beiliegenden Abrechnung für das Jahr 2010 würde der Judoverein jährlich mit Kosten in Höhe von ca. 1.900,00 € belastet werden. Die vorab genannten Kosten beinhalten 532,65 € für die Position Strom. Der Judoclub hat bisher einen eigenständigen Vertrag mit envia. Es ist abgestimmt, einen Anschlussvertrag über das Amt abzuschließen. Mit der damit verbundenen Einordnung in den Kommunaltarif ist bei gleichläufigem Verbrauch eine Reduzierung der Stromkosten um ca. 75,00 € (je Anteil Nutzer und Gemeinde) zu erwarten.

Mit der Transparenz über die laufenden Betriebskosten und der Beteiligung der Nutzer sollen diese für einen sparsamen und vernünftigen Umgang mit den Versorgungsmedien sensibilisiert werden, gleiches gilt auch generell für den pfleglichen Umgang mit kommunalem Eigentum.

Anlagenverzeichnis:

1.Änderung zum Nutzungsvertrag

Abrechnung der kalten und warmen Betriebskosten 2010

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt den Abschluss der 1. Änderung zum Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Jänschwalde und dem Judoclub Kyoko Jänschwalde e.V. vom 19.06. / 25.06.2007 zum Objekt Haus der Generationen.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

57311.9820.

44117000

ET

2011

1.800,00

57311.9820.

52410200

AW

2011

1.000,00

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung