Sachdarstellung:
Die Wohnungsbau- Verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ mbH (WBVG), Schulstraße 7 in 03185 Peitz stellte mit den Schreiben vom 30.03.2021 Anträge auf Erlass der Grundsteuer 2020 für das Grundstück in Peitz, Richard-Wagner-Straße 1 – 8 und diverse Eigentumswohnungen in Peitz, aufgrund wesentlicher Ertragsminderung gemäß § 33 Grundsteuergesetzt (GrStG).
Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG besteht für ein bebautes
Grundstück ein Rechtsanspruch auf Grundsteuererlass, wenn der normale Rohertrag
des Steuergegenstrandes um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerschuldner
die Minderung des Rohertrages nicht zu vertreten hat, in diesem Fall wird die
Grundsteuer in Höhe von 25 % erlassen. Beträgt die Minderung des normalen
Rohertrages 100 %, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 % zu erlassen.
Der normale Rohertrag des bebauten Grundstückes und
der diversen Eigentumswohnungen ist aufgrund des Leerstandes im gesamten
Erlasszeitraum unstreitig um 100 % bzw. 58,33 % gemindert gewesen.
R.-Wagner-Str. 1 - 8
Jahresgrundsteuer
2020 7.026,52 €
50 % Erlass 3.513,26
€
diverse Eigentumswohnungen
Jahresgrundsteuer
2020 2.003,59 €
50
% Erlass 956,66 €
25
% Erlass 22,57 €
Erlass Gesamt 979,23 €
Die Grundsteuer für 2020 wurde in Höhe von 4.492,49 € erlassen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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61101.2002.40130000 |
2306 |
ET |
2021 |
- 4.492,49 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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