Sachdarstellung:
Die Klarstellungs- und
Abrundungssatzung der Gemeinde Drachhausen trat am 17.12.1997 in Kraft und ist
über 23 Jahre gültig. Seitdem haben sich die Wohnbauflächen im Dorfgebiet weiter entwickelt, u.a. durch die Aufstellung
und Umsetzung von Bebauungsplänen.
Aus planungsrechtlicher Sicht
ist eine Anpassung bzw. Aktualisierung der räumlichen Abgrenzung des
Innenbereiches an die heutige örtliche Situation erforderlich.
Die „Aktualisierung“ der
Satzung soll dazu dienen, die tatsächliche rechtliche Situation anzupassen.
Für das Verfahren zur
Satzungsaufstellung ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu binden, dass u.a.
die örtliche Situation kartiert, der Gemeinde Vorschläge unterbreitet und diese
mit den gesetzlichen Vorgaben und Planungen der Träger öffentlicher Belange
abgleicht.
Die Kosten für die Satzung
werden auf ca. 4.800,00 € Brutto geschätzt.
Die außerplanmäßigen Mittel
werden aus nicht verbrauchten Mitteln aus 2020 (Liegen-schaftsmanagement)
bereit und zur Verfügung gestellt.
Mit In-Kraft-Treten der
Klarstellungssatzung wird die bestehende vom 17.12.1997 ersetzt.
Anlagenverzeichnis:
derzeit
gültige Klarstellungssatzung mit Abrundung vom 18.12.1997
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Drachhausen beschließt die Aufstellung einer Klarstellungssatzung für ihr
Gemeindegebiet.
Für das erforderliche Verfahren
ist ein qualifiziertes Planungsbüro zu binden.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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51101.3000/54315300 |
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AW |
2021 |
4.800,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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