Sachdarstellung:
Der Gemeinde
Teichland liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines
Einfamilienhauses auf dem Flurstück 37 der Flur 2 in der Gemarkung Bärenbrück
(Dorfstraße) vor.
Das Grundstück liegt
im Außenbereich.
Die Zulässigkeit des
Bauvorhabens ist nach § 35 Baugesetzbuch -Bauen im Außenbereich- zu beurteilen.
Danach können Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie u.a.
- den Darstellungen des
Flächennutzungsplans nicht widersprechen,
- die Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigen und
- die Erschließung
gesichert ist.
Im
Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen.
Das Grundstück
grenzt an das Naturschutzgebiet „Peitzer Teiche mit dem Teichgebiet Bärenbrück
und Laßzinswiesen“.
Die Erschließung des
Grundstücks ist gegeben.
Es besteht die
Möglichkeit, mit einer Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung
(Innenbereichssatzung) der Gemeinde Bärenbrück (1996 in Kraft getreten) das
Grundstück in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Argument
ist, dass die angrenzenden Bereiche an
das Grundstück heute durch Wohnbebauung geprägt sind.
Die Gemeindevertretung
wird gebeten, sich zur vorliegenden Bauvoranfrage zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vor-bescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 37 der Flur 2 in der Gemarkung Bärenbrück zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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