Betreff
Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Stuhlkontor, Hauptstraße 34b in Heinersbrück"
Vorlage
Hei/BA/017/2010
Art
Tischvorlage Amt

Sachdarstellung:

Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der Lagerhalle „Stuhlkontor“ auf dem Flurstück 187/9 der Flur 2 in der Gemarkung Heinersbrück vor. Das Vorhaben ist für die auf dem Grundstück ansässige Firma dringend erforderlich zur Erweiterung der Kapazitäten für die Zwischenlagerung von Halbfertigerzeugnissen.


Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Planes „Stuhlkontor, Hauptstraße 34b in Heinersbrück“. Der geplante Baukörper überschreitet die im B-Plan festgesetzten Baugrenzen. Mit Schreiben vom 18.06.2010 liegt ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes vor.


Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des B-Planes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Gründe treffen hier zu.


Die Gemeindevertretung wird gebeten, zum vorliegenden Antrag zu entscheiden.


Ein vollständiges Exemplar der Bauantragsunterlagen liegt dem Bürgermeister vor.


Anlagenverzeichnis:


- Antrag vom 18.06.2010

- Auszug aus dem B-Plan

- Lageplan

- Ansichten

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes „Stuhlkontor, Hauptstraße 34b in Heinersbrück“auf dem Flurstück 187/9 der Flur 2 in der Gemarkung Heinersbrück zuzustimmen.




Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine


Mittel stehen zurVerfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw.Haushalt

Verm.Haushalt

HH-Jahr












Folgekosten

Jahr