Betreff
1. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung
Vorlage
Dra/BAD/065/2012
Art
Beschlussvorlage Drachhausen

Sachdarstellung:


Durch das Finanzamt Calau wurde vom 21. – 24.112011 im Amt Peitz eine Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt.

Im Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass gemäß Repräsentationssatzung Gutscheine im Wert von 50 Euro an Arbeitnehmer ausgegeben wurden, die aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind (Freistellungsphase Altersteilzeit, Altersrente) bzw. Zuwendungen bei Ehrungen anlässlich von Jubiläen, Auszeichnungen.

Diese Zuwendungen stellen eine Sachleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar, die gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört, wenn sie die Freigrenze von 44,- Euro nach § 8 Abs. 3 EStG überschreiten.


Um eine Versteuerung bzw. Nachversteuerung zukünftig zu vermeiden, wird empfohlen, diese Zuwendungen in Höhe von 40 Euro zu gewähren und damit die steuerpflichtige Freigrenze nicht zu überschreiten.

Die Anlage der Repräsentationssatzung der Gemeinde Drachhausen, beschlossen am 26.03.2012, ist entsprechend zu ändern und anzupassen.



Anlage:

1. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung der Gemeinde Drachhausen

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung