Sachdarstellung:
Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Drachhausen für das Haushaltsjahr 2012 wies ein strukturelles Haushaltsdefizit von 192,9 T€ und unter Berücksichtigung der Entnahme aus der vorhandenen Rücklage ein negatives ordentliches Jahresergebnis von
99,6 T€ aus.
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Mit den Konsolidierungsmaßnahmen gemäß beigefügtem Haushaltssicherungskonzept kann der Haushaltsausgleich für 2012 erreicht werden und das negative ordentliche Jahresergebnis im mittelfristigen Finanzplanzeitraum verringert werden.
Das HSK bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt das mit dem Haushaltsplanentwurf erarbeitete Haushaltssicherungskonzept 2012.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |