Betreff
Festsetzung des Höchstbetrages eines Kassenkredites 2012
Vorlage
SP/KÄ/217/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



Gemäß § 76 Abs. 2 BbgKVerf kann die Stadt Peitz zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite bis zu dem von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Damit ist die Festsetzung des zulässigen Höchstbetrages nicht mehr an die Haushaltssatzung gebunden, sondern kann gesondert erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung kann im Bedarfsfall eine Änderung des Höchstbetrages beschließen, ohne das aufwändige Verfahren einer Nachtragshaushaltssatzung durchlaufen zu müssen. Der Beschluss gilt über das Haushaltsjahr fort, bis ein neuer Beschluss zum Höchstbetrag der Kassenkredite gefasst wird.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt nicht mehr der Genehmigungspflicht. Der Beschluss über die Höhe des Kassenkredites ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Als Richtgröße für die Höchstgrenze kann die bisher geltende Genehmigungsgrenze von 1/6 herangezogen werden, wobei im doppischen Haushalt auf die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit als Bezugsgröße abzustellen ist.



Für das Haushaltsjahr 2012 betragen die geplanten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.599.700 EUR. Der Höchstbetrag eines aufzunehmenden Kassenkredites beträgt damit 930.000 EUR.





Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:



Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Festsetzung des Höchstbetrages eines Kassenkredites auf 930.000 EUR.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung