Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Hauptausschuss Peitz hat auf seiner Sitzung am 12.12.2011 den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 beraten und empfahl der Verwaltung, die Haushalts-Positionen unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit zu überprüfen.
Nach Prüfung durch die Fachämter konnten Aufwandsreduzierungen von 54,3T€ für 2012 und für den gesamten Finanzplanzeitraum von 73,1 T€ vorgenommen werden. Auch bei den Investitionen ergeben sich Kürzungen von 13,0 T€ gegenüber dem 1. Entwurf.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |