Sachdarstellung:
Mit der derzeit geltenden Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz vom 30.07.2009 werden Gebühren auf Basis der Kalkulation vom 10.06.2009 erhoben.
Im November 2011 wurde der Bau der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Dammzollstraße abgeschlossen. Nun ist ausschließlich eine Benutzung der neuen Trauerhalle möglich.
Aus diesem Grund ist eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für diese Trauerhalle erforderlich und daraus folgend eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz vom 30.07.2009 notwendig.
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz, die <vobetr > zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz
Kalkulation zur Neufestsetzung der Benutzungsgebühr vom 09.11.2011
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die <vobetr >.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |