Betreff
Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung
Vorlage
SP/BAD/214/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Durch das Finanzamt Calau wurde vom 21. – 24.112011 im Amt Peitz eine Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt.

Im Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass gemäß Repräsentationssatzung Gutscheine im Wert von 50 Euro an Arbeitnehmer ausgegeben wurden, die aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind (Freistellungsphase Altersteilzeit, Altersrente).

Diese Zuwendungen stellen eine Sachleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar, die gemäß § 19 Abs.1 Nr. 1 EStG in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört, wenn sie die Freigrenze von 44,- Euro nach § 8 Abs. 3 EStG überschreiten.


Um eine Versteuerung bzw. Nachversteuerung zukünftig zu vermeiden, wird empfohlen, diese Zuwendungen in Höhe von 40 Euro zu gewähren und damit die steuerpflichtige Freigrenze nicht zu überschreiten.

Die Repräsentationssatzung der Stadt Peitz, beschlossen am 24.01.2007, ist entsprechend zu ändern.



Anlage:

2. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung der Stadt Peitz











Anlagenverzeichnis:



Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Repräsentationssatzung der Stadt Peitz.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: NEIN

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung