Sachdarstellung:
In Absprache mit dem Bürgermeister und der Amtsdirektorin wurde vorgeschlagen, die Entschädigungssatzung zu überarbeiten und aktualisieren.
Im Zusammenhang mit dem neuen System der Datenerfassung im Sitzungsdienst empfehlen wir grundsätzlich eine monatliche Abrechnung der Zahlungen. Weitere Änderungen in der Satzung erfolgten nur in der Gliederung/Reihenfolge.
Die Änderungen sind mit Fettdruck gekennzeichnet und wurden bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2010 und im Hauptausschuss am 12.04.2010 beraten.
Der Hauptausschuss empfiehlt,
die Stellvertreterregelung in § 3 Abs. 4 wie ursprünglich der SVV vorgelegt zu belassen
und in § 3 Abs. 5 den Vorsitzenden der Ausschüsse eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für jede von ihnen geleitete Sitzung zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Peitz.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine zusätzlichen Auswirkungen |
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Mittel stehen zurVerfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw.Haushalt |
Verm.Haushalt |
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Betrag in EUR |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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