Sachdarstellung:
Seit dem 01.01.2004 besteht zwischen der Gemeinde Drehnow und dem SV Eintracht Drehnow ein Vertrag zur Nutzung des Sportlerheims, welcher unter anderem ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 150,00 Euro beinhaltet. Weiterhin trägt der Sportverein alle anfallenden Betriebskosten, welche mit der Benutzung des Gebäudes zusammenhängen.
Trotz Untervermietung der Räumlichkeiten ist der Sportverein nicht in der Lage, die Gesamtkosten, die derzeitig im Nutzungsvertrag verankert sind, aufzubringen.
Hauptsächlich ist dieser Umstand auf die kostenintensive Nutzung im Herbst/Winter zurückzuführen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine „Winterpause“ in den Monaten November bis März einzulegen und das Sportlerheim in dieser Zeit zu schließen.
Dahingehend wird für diese Monate kein Nutzungsentgelt in Ansatz gebracht.
Weiterhin soll eine erweiterte Nutzung für andere interessierte Vereine durch den Sportverein angeboten werden.
Das Amt Peitz bittet die Gemeindevertreter um eine diesbezügliche Entscheidung.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drehnow beschließt, den Vertrag mit dem SV Eintracht Drehnow zur Nutzung des Sportlerheims Drehnow dahingehend zu ändern, dass die Gemeinde in dem Zeitraum November bis März aufgrund der Schließung des Objektes auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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42111.4510.44111000 |
4301 |
ET |
2012 |
-750,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |