Betreff
1. Lesung zum Haushalt 2012
Vorlage
Hei/KÄ/079/2011
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist für 2012 einen Gesamtfehlbedarf von 396,3 T€ aus. Lt. 1. Nachtragshaushalt 2011 steht für diesen Ausgleich ein Rücklagenbestand von nur noch 199,9 T€ zur Verfügung, da auch hier ein Fehlbetrag von 208,3 T€ abgedeckt werden muss. Somit würde sich per 2012 ein Fehlbetrag von 196,4 T€ ergeben. Auch in den Folgejahren entstehen strukturelle (jährliche) Fehlbeträge, so dass ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg notwendig wird.

Im investiven Bereich konnten einige Maßnahmen nicht aufgenommen werden; trotzdem werden bereits 2012 negative Zahlungsmittelbestände ausgewiesen.



Mit der Genehmigung des Haushaltes/Nachtragshaushaltes 2011 gab die Kommunalaufsicht folgende Hinweise für die Erarbeitung des HSK:

Prüfungen der Aufwendungen/Auszahlungen für freiwillige Leistungen dem Grunde und der Höhe nach sowie Reduzierung der freiwilligen Leistungen (Museum, Heimatpflege, Vereinsförderung, Seniorenarbeit, Sportförderung, Fun-Courtanlage),

Prüfung der Hebesätze der Grundsteuer B auf Anhebung nach Landesdurchschnitt (379%), Prüfung, ob eine angemessene Erhebung von Entgelten für Sportstätten und Gemeindegebäude erfolgt,

Erarbeitung einer Benutzungsgebührensatzung für Straßenreinigung und Winterdienst; Überprüfung des gemeindlichen Immobilienbestandes auf dessen Notwendigkeit zur gemeindlichen Aufgabenerfüllung.



Die Gemeindevertreter werden gebeten, die Haushaltsberatung unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung zu führen.



Im Entwurf wurde der Hebesatz der Kreisumlage mit 48,81% vorgesehen; der aktuelle Entwurf des Kreishaushaltes sieht einen Hebesatz von 49,35% vor. Somit würde sich eine Erhöhung im Aufwandsbereich von 3,3 T€ ergeben.

Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Heinersbrück empfiehlt, in der nächsten GV-Sitzung die Beschlüsse eines Haushaltssicherungskonzeptes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zu fassen.



Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte (Stand 06.12.2011) ergeben sich folgende Konsolidierungsmaßnahmen:



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung