Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf kann der Ausgleich des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2012 nur mit einer Entnahme aus der Rücklage erreicht werden. Ab 2013 wird die Aufstellung eines HSK notwendig werden.
Im Finanzhaushalt wird bereits 2011 eine Finanzierungslücke ausgewiesen.
Zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen ist deshalb eine Kreditaufnahme von 1Mio€ vorgesehen.
Die Ausschussmitglieder werden gebeten, die Haushaltsberatung unter dem Gesichtspunkt des Haushaltsausgleichs auch für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum zu führen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2012, Haushaltsplan mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Hauptausschusses empfehlen die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 für die nächste Stadtverordnetenversammlung
lt. Entwurfswerte Haushaltsplanunterlagen (Stand 01.12.2011)
mit folgenden Änderungen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |