Betreff
1. Lesung zum Haushalt 2012
Vorlage
SP/KÄ/212/2011
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.



Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf kann der Ausgleich des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2012 nur mit einer Entnahme aus der Rücklage erreicht werden. Ab 2013 wird die Aufstellung eines HSK notwendig werden.

Im Finanzhaushalt wird bereits 2011 eine Finanzierungslücke ausgewiesen.

Zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen ist deshalb eine Kreditaufnahme von 1Mio€ vorgesehen.



Die Ausschussmitglieder werden gebeten, die Haushaltsberatung unter dem Gesichtspunkt des Haushaltsausgleichs auch für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum zu führen.



Anlagenverzeichnis:

Haushaltssatzung 2012, Haushaltsplan mit Anlagen



Beschlussvorschlag:



Die Mitglieder des Hauptausschusses empfehlen die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 für die nächste Stadtverordnetenversammlung



  • lt. Entwurfswerte Haushaltsplanunterlagen (Stand 01.12.2011)



  • mit folgenden Änderungen:











Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung