Betreff
Beschluss der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Jänschwalde
Vorlage
Jae/OA/132/2011
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Derzeit gelten für die drei Friedhöfe der Gemeinde Jänschwalde folgende Friedhofsgebührensatzungen:

Friedhof OT Jänschwalde-Dorf: Friedhofssatzung vom 26.06.2002

Friedhof OT Drewitz: Friedhofssatzung vom 25.10.2002

Friedhof OT Grießen: Friedhofssatzung vom 15.02.2002


Die Gebührenhöhe in den derzeitigen Gebührensatzungen wurde ohne Kalkulation auf empirischer Basis (Vergleich zu Nachbargemeinden) festgelegt.

Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 schlossen sich Jänschwalde, Drewitz und Grießen zur Gemeinde Jänschwalde zusammen. Dieser Zusammenschluss erfordert eine einheitliche Gebührenkalkulation und somit eine einheitliche Friedhofsgebührensatzung für alle drei Friedhöfe der Gemeinde Jänschwalde.


Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung wurde den Ortsbeiräten Jänschwalde-Dorf, Jänschwalde-Ost, Drewitz und Grießen zur Vorberatung vorgelegt.


Solange die Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen kann, liegt es im Ermessen der Gemeindevertretung, die Gebührensätze unterhalb der Kostendeckung festzusetzen. In der vorliegenden Friedhofsgebührensatzung wurde ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % berücksichtigt.


Es sind Unterscheidungen zwischen den Friedhöfen Jänschwalde-Dorf und Drewitz gegenüber dem Friedhof Grießen erforderlich, da in Grießen keine gemeindliche Trauerhalle zur Verfügung steht und auch keine Müllentsorgung über die Gemeinde erfolgt. Darüber hinaus ist bisher nur im Ortsteil Grießen die anonyme Beisetzung auf einer Urnengemeinschaftsgrabstätte möglich.


Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Gebühr für die Friedhofsunterhaltung (also für Wasser, Grünpflege, Müll, Reparaturen etc.) nicht mehr jährlich erhoben wird, sondern einmalig im Bestattungsfall. Damit verringert sich der Verwaltungskostenanteil maßgeblich. Für die bereits bestehenden Gräber wird den Bürgern ein Wahlrecht eingeräumt, ob weiterhin die jährliche Unterhaltungsgebühr gezahlt oder für den Restzeitraum eine einmalige, ermäßigte Gebühr entrichtet werden soll (vgl. § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 4).



Anlagenverzeichnis:

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Jänschwalde

Tabellarische Zusammenfassungen der Gebühren und Kostenverteilung





Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Jänschwalde.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung