Sachdarstellung:
Mit der Erarbeitung einer Satzung für die Schulsporthallen des Amtes Peitz sind gleichzeitig die Benutzungsentgelte neu überarbeitet und kalkuliert worden.
Gemäß der Festlegungen im § 6 KAG wird zur Ermittlung angemessener Mietpreise für die Schulsporthallen des Amtes Peitz und unter Zugrundelegung des Haushaltsergebnisses des Jahres eine Kalkulationsberechnung erstellt. Die Kalkulation zur Ermittlung des Mietpreises ist aller zwei Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Für die Schulsporthalle mit Mehrzweckcharakter konnten die Kosten teilweise nur geschätzt werden. Auf die Einbeziehung kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung, kalkulatorische Zinsen wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
Bezüglich der Nutzung wurde auf der Basis einer Woche ein durchschnittlicher Wert an Nutzungsstunden ermittelt. In diesen Durchschnitt gingen die Nutzungsstunden der SchülerInnen und auch der Vereine entsprechend der Hallenbelegungspläne ein. Obwohl die Bedingungen in den Schulsporthallen unterschiedlich sind, sollten die Nutzer der drei Hallen im Amt Peitz vorerst gleiche finanzielle Konditionen vorfinden. Die Mietpreise sind
entsprechend der Nutzungsflächen angepasst worden. Die Kalkulation liegt als Anlage bei.
Dem Finanzausschuss wurde das Nutzungskonzept der Sporthalle mit Mehrzweckcharakter am 09.11.2011 vorgelegt. Hierin enthalten war die Höhe der voraussichtlichen Nutzungsentgelte dieser Halle.
Im Tarif für die drei Sporthallen des Amtes Peitz wurde dazu abweichend vom 100 % Kostendeckungsgrad aus der Kalkulation ein aus dem Durchschnittswert geringerer Mietpreis vorgeschlagen, um die Verhältnismäßigkeit der vorherigen mietfreien Nutzung für Sportvereine mit Mitgliedern unter 18 Jahren herzustellen.
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz wird gebeten, den Tarif für die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz zum 01.01.2012 zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Grobkalkulation der Benutzungsentgelte
Tarif für die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt den Tarif für die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz mit Wirkung zum 01.01.2012.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |