Sachdarstellung:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 09.11.2011 wurde festgelegt, eine einheitliche Satzung für die Schulsporthallen des Amtes Peitz zu erarbeiten. Das Amt Peitz als Schulträger nutzt und bewirtschaftet folgende Schulsporthallen
Sporthalle mit Mehrzweckcharakter am Grundschulstandort Peitz, Schulstraße 2 a in 03185 Peitz;
Sporthalle am Oberschulstandort, Juri-Gagarin-Straße 6 a in 03185 Peitz;
Sporthalle am Grundschulstandort Jänschwalde, Schulstraße 2 in 03197 Jänschwalde OT Ost.
Die Satzung dient der Sicherstellung eines geordneten Schulsportbetriebes. Darüber hinaus können Sport- und Freizeitgruppen die Sporthallen nutzen. Für die außerschulische Nutzung wird im Tarif für die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz ein Mietentgelt festgelegt.
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz wird gebeten, die einheitliche Satzung über die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz mit Wirkung zum 01.01.2012 zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Satzung über die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung über die Vermietung der Schulsporthallen des Amtes Peitz mit Wirkung zum 01.01.2012.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |