Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist für 2012 einen Gesamtfehlbedarf von 205,7 T€ aus. Lt. 1. Nachtragshaushalt 2011 steht für diesen Ausgleich ein Rücklagenbestand von nur noch 93,3 T€ zur Verfügung, da auch hier ein Fehlbetrag von 144,3 T€ abgedeckt werden muss. Somit würde sich per 2012 ein Fehlbetrag von 104,5 T€ ergeben. Auch in den Folgejahren entstehen strukturelle (jährliche) Fehlbeträge, so dass ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg notwendig wird.
Im Finanzhaushalt werden ab 2014 negative Zahlungsmittelbestände ausgewiesen; hier sind weitere Maßnahmen für das Dienstleistungszentrum ab 2013 noch nicht enthalten und auch nicht weiter finanzierbar.
Mit der Genehmigung des Haushaltes 2011 gab die Kommunalaufsicht folgende Hinweise für die Erarbeitung des HSK:
Prüfungen der Aufwendungen/Auszahlungen für freiwillige Leistungen dem Grunde und der Höhe nach sowie Reduzierung der freiwilligen Leistungen (Museum, Veranstaltungen, Vereinsförderung, Seniorenarbeit), Prüfung der Hebesätze der Grund- und/oder Gewerbesteuer, Prüfung, ob eine angemessene Erhebung von Entgelten für Sportstätten und Gemeindegebäude erfolgt.
Die Gemeindevertreter werden gebeten, die Haushaltsberatung unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung zu führen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Haushaltsplan 2012:
Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung rosa
Übersicht über die Ergebnisentwicklung rosa
Finanzhaushalt und mittelfristige Finanzplanung rosa
Teilergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung blau
Teilfinanzplan/Teilfinanzrechnung weiß
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen empfiehlt, in der nächsten GV-Sitzung die Beschlüsse eines Haushaltssicherungskonzeptes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
zu fassen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte (Stand 21.11.2011) ergeben sich folgende Konsolidierungsmaßnahmen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |