Sachdarstellung:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz hat in seiner Sitzung am 28.02.2011 die Richtlinie des Amtes Peitz über die Gewährung von Beihilfen an Schüler/Schülerinnen an der Oberschule Peitzer Land beschlossen.
Die Beihilfe wird ab dem Schuljahr 2011/2012 nur für Schüler und Schülerinnen, die die Jahrgangsstufe 7 besuchen, gewährt. Die Richtlinie wurde für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 beschlossen.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Zahlung der Beihilfe für EinschülerInnen der Schuljahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 weiterhin Bestand hat.
Aus formellen Gründen empfiehlt das Fachamt, diese Festlegung als Beschluss zu formulieren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gewährung der Beihilfe hat Bestand für die EinschülerInnen der Schuljahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011. Die Beihilfe wird einmalig pro Schuljahr gewährt. Der Anspruch entfällt bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Die Antragstellung und Bewilligung der möglichen Beihilfe in Höhe von bis zu 250,00 EUR ist auf das lfd. Schuljahr befristet. Die nicht abgeforderten Beihilfen können nicht auf ein neues Schuljahr übertragen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
26101.1000.52717300 |
1220 |
AW |
2012 |
36000 |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |