Betreff
Beschluss der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Peitz/Picnjo
Vorlage
AP/HA/062/2025
Art
Beschlussvorlage Amt Peitz/Picnjo

Sachdarstellung:

Die Gebührenkalkulation beruht auf § 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Demnach können die Städte und Gemeinden für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornehmen, Gebühren erheben.

Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Amtsausschuss als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation. Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken.

Ausgehend von der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Peitz/Picnjo wurden in einigen Absätzen und in der Anlage (Gebührentarif) notwendige Ergänzungen und Aktualisierungen vorgenommen. („Rot“ gekennzeichnet).

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz wird gebeten sich zu positionieren und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.


Anlagenverzeichnis:

Verwaltungsgebührensatzung


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Peitz/Picnjo * in vorliegender Fassung./* mit  folgenden Änderungen:


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung