Sachdarstellung:
Gemäß § 98 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Stadt Peitz ein Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben.
Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Gesellschaft, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und Kreditaufnahmen enthalten.
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann zu gestatten.
Die Stadt Peitz ist an der Wohnungsbau- und -verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ m.b.H. (WBVG) beteiligt.
Der Beteiligungsbericht ist in der Anlage beigefügt.
Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung/Bürgerbüro wird im kommenden Amtsblatt hingewiesen.
Anlagenverzeichnis:
Beteiligungsbericht der Stadt Peitz für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz nimmt den Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: jnein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |