Sachdarstellung:
Das Bauprogramm, in diesem Fall eines Teilausbauprogramms ist Voraussetzung für die Er-hebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Durch das Ausbau-programm wird der beitragsfähige Aufwand konkretisiert.
Im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der Dammzollstraße bietet es sich an, im Bereich von Einmündung Dammzollstraße in die Alte Bahnhofstraße bis zur Einmündung Dammzollstraße in die Triftstraße, die vorhandene Freileitung durch ein Erdkabel zu er-setzen und die Leuchtkraft der Straßenleuchten zu erhöhen.
Für den Teilabschnitt der zu verbessernden Straßenbeleuchtung wird folgendes Ausbaupro- gramm festgelegt:
Teilausbaubereich: von Einmündung Dammzollstraße in die Alte Bahnhofstraße
bis zur Einmündung Dammzollstraße in die Triftstraße
Erhöhung der Leuchtkraft
Erdverkabelung
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt für die Verbesserung der Straßenbeleuch- tung in der Dammzollstraße folgendes Ausbauprogramm:
- Teilausbaubereich: von Einmündung Dammzollstraße in die Alte Bahnhofstraße
bis zur Einmündung Dammzollstraße in die Triftstraße
- Erhöhung der Leuchtkraft
- Erdverkabelung
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |